AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermes-Verlag Ges.m.b.H. in der Fassung und Gültigkeit vom 1. August 2020.

  1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Vermes-Verlag Ges.m.b.H., Tullnbachlände 33, 3430 Tulln (im Folgenden Vermes genannt) und Nutzer*in (im Folgenden Nutzer*in genannt) der Internetangebote von Vermes samt des zugehörigen Vermes-Streaming-Dienstes der Plattform „Singeland“.

1.2 Sie gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über Streaming-Angebote zwischen Vermes und Nutzer*in.

1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Abgabe seiner Bestellung erklärt sich Nutzer*in mit diesen AGBs einverstanden und an sie gebunden.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGBs unverändert wirksam.

  1. Gegenstand

2.1 Vermes bietet einen personalisierten Vermes-Streaming-Dienst, der es Nutzer*in ermöglicht, Lieder und Hörspielbücher („Vermes-Inhalte“) über das Internet über internetfähige Mobiltelefone, Computer und andere Geräte als Abonnement zu streamen.

2.2 Vermes erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Vermes und Nutzer*in, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von dieser sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit Nutzer*in sind nur wirksam, wenn sie von der Vermes schriftlich bestätigt werden.

2.4 Allfällige Geschäftsbedingungen von Nutzer*in werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB von Nutzer*in widerspricht die Vermes ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB von Nutzer*in durch Vermes bedarf es nicht.

2.5 Änderungen der AGB werden Nutzer*in bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Nutzer*in den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vierzehn Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird Nutzer*in in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2.6 Es ist Nutzer*in nicht gestattet, im Rahmen eines Lizenzvertrages Dritten ein Produkt von Vermes oder den Vermes-Streaming-Dienst zugänglich zu machen. Nutzer*in haftet Vermes für jegliche Schäden, die sich aus einer Verletzung dieser Verpflichtung ergeben.

  1. Vertragsabschluss

3.1 Alle Angebote sind freibleibend. Sie stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung von Nutzer*in dar.

3.2 Mit dem Anklicken des Kaufbuttons erklärt Nutzer*in verbindlich gegenüber Vermes, das ausgewählte Angebot bzw. den Inhalt des Warenkorbs erwerben zu wollen.

3.3 Das Vertragsverhältnis kommt erst zustande, wenn Vermes das durch die Bestellung von Nutzer*in abgegebene Vertragsangebot durch seine Bestellbestätigung annimmt. Dies geschieht schriftlich online per E-Mail.

3.4 Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die schriftliche Bestellbestätigung maßgebend. Nutzer*in ist verpflichtet, die Bestätigung von Vermes auf Übereinstimmung mit der von ihm aufgegebenen Bestellung zu überprüfen und Vermes auf Abweichungen hinzuweisen.

3.5 Vermes behält sich vor, Teile seines Angebotes nur für bestimmte Nutzer*in-Gruppen (z.B.: Pädagog*innen, Referendar*innen) zugänglich zu machen.

3.6 Wenn Nutzer*in eine natürliche Person ist und dieses Vertragsverhältnis weder einer gewerblichen noch einer selbständigen Tätigkeit von Nutzer*in zugerechnet werden kann („Verbraucher“), gibt Vermes die angebotenen Leistungen nur in haushaltsüblichen Mengen ab. In allen anderen Fällen (Kindergärten, Schulen, Schulträger, Firmen) gilt diese Beschränkung nicht.

  1. Vorzeitige Auflösung, Widerrufsbelehrung

4.1 Vermes ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die Nutzer*in zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen weiter verzögert wird;

b) Nutzer*in fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von vierzehn Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität von Nutzer*in bestehen und dieser auf Begehren von Vermes weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Vermes eine taugliche Sicherheit leistet;

4.2 Nutzer*in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Vermes fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

4.3 Widerrufsrecht. Nutzer*in hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Nutzer*in die Leistung zuletzt genützt hat.

4.4 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Nutzer*in Vermes-Verlag Ges.m.b.H., Tullnbachlände 33, 3430 Tulln an der Donau, E-Mail: info@bakabu.at bzw. singeland@bakabu.at schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

4.5 Folgen des Widerrufs. Wenn Nutzer*in diesen Vertrag widerruft, hat Vermes alle Zahlungen, die von Nutzer*in erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Vermes eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Preise. Maßgeblich sind ausschließlich die Preisangaben von Vermes im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Soweit nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich sämtliche Preisangaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Unternehmen. Bei Verkäufen eines Abonnements des Vermes-Streaming-Dienstes an Unternehmer innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Umsatzsteuer an, diese haben dafür die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten.

5.3 Online-Produkte. Der Preis für die Nutzung der Online-Produkte ist jeweils im Voraus für die beim Produktkauf (z.B. Abschluss/Kauf des Abonnements des Vermes-Streamig-Dienstes) definierte Nutzungsdauer nach Bestätigung des Vertragsschlusses durch Vermes bzw. in der Folge jeweils zu Beginn eines weiteren Nutzungszeitraumes, ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Sofern Vermes eine gültige E-Mail-Adresse von Nutzer*in vorliegt, erfolgt der Versand von Rechnungen und Gutschriften für Online-Produkte per E-Mail. Auf Wunsch erhalten Unternehmen und Institutionen ihre Rechnungen und Gutschriften für Online-Produkte per Post.

5.4 Zahlungsmittel. Nutzer*in kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: Lieferadresse in Österreich: Vorauskasse, Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal.

5.5 Lieferadresse außerhalb Österreichs: Kreditkarte, Sofortüberweisung oder PayPal. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.

5.6 Zahlungsarten. Um den Vermes-Streaming-Dienst nutzen zu können, muss Nutzer*in eine oder mehrere Zahlungsarten angeben. Nutzer*in autorisiert Vermes, jegliche mit dem Nutzer*in-Konto verbundene Zahlungsart zu belasten, falls die primäre Zahlungsart abgelehnt wird oder nicht länger zur Bezahlung der Abonnementgebühr zur Verfügung steht. Für offene Beträge bleibt Nutzer*in verantwortlich. Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil die jeweilige Zahlungsart abgelaufen ist oder nicht ausreichend Guthaben aufweist, und Nutzer*in-Konto nicht gekündigt wird, kann der Zugang zum Vermes-Streaming-Dienst solange gesperrt werden, bis eine gültige Zahlungsart erfolgreich belastet worden ist. Bei gewissen Zahlungsarten kann der Aussteller der Zahlungsart eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsart variieren. Für weitere Informationen hierzu kann der Dienstanbieter der Zahlungsart Auskunft geben.

5.7 Bei Zahlungsverzug von Nutzer*in gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich Nutzer*in für den Fall des Zahlungsverzugs, Vermes die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfassen jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich zwölf Prozent Verzugszinsen zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

5.8 Im Falle des Zahlungsverzuges von Nutzer*in kann Vermes sämtliche, im Rahmen eventuell anderer mit Nutzer*in abgeschlossene Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

5.9 Weiters ist Vermes nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

  1. Online-Registrierung

6.1 Kennwort. Zur Nutzung der Vermes-Online-Produkte benötigt Nutzer*in Nutzername und Kennwort. Diese setzt er durch eine Online-Registrierung. Nutzername und Kennwort ermöglichen Nutzer*in zugleich, seine Daten einzusehen, zu verändern oder zu erweitern.

6.2 Nutzer*in ist verpflichtet, Nutzername und Kennwort so zu behandeln, dass Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Bei Verlust des Kennworts ist Nutzer*in verpflichtet, Vermes unverzüglich zu informieren. Hat ein Dritter aufgrund unsorgsamer Behandlung des Kennworts durch Nutzer*in Kenntnis des Kennworts erlangt, so haftet Nutzer*in für die durch den Dritten getätigten Bestellungen bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Verlustmeldung in voller Höhe.

6.3 Passwörter und Kontozugriff. Nutzer*in, der das Konto erstellt hat und dessen Zahlungsart mit den Mitgliedsgebühren belastet wird (der „Kontoinhaber“), hat Zugriff auf und Kontrolle über das Nutzer*in-Konto und Geräte, die für den Zugriff auf den Vermes-Streaming-Dienst genutzt werden, und ist somit für jegliche mit dem Nutzer*in-Konto in Verbindung stehenden Aktivitäten verantwortlich.

6.4 Um den Zugriff auf das Konto (was auch Informationen über den Titelverlauf für das jeweilige Konto inkludieren würde) durch Unbefugte zu verhindern, sollte der Kontoinhaber das Passwort oder die Details der mit dem Konto verbundenen Zahlungsart nicht an Dritte weitergeben. Nutzer*in ist dafür verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Konto eingegebenen Informationen ebendort durch entsprechende Eingaben von aktuellen Informationen zu aktualisieren und dafür zu sorgen, dass diese auf dem neuesten Stand sind. Um Nutzer*in, Vermes oder etwaige Partner vor Identitätsdiebstahl oder anderen betrügerischen Aktivitäten zu schützen, ist Vermes befugt, die Mitgliedschaft zu beenden oder ein Konto vorübergehend stillzulegen.

  1. Wahrheitsgemäße Angaben

7.1 Nutzer*in ist bei der Online-Registrierung verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei Änderung von Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Institutszugehörigkeit und ggf. Bankverbindung ist Nutzer*in verpflichtet, Vermes dies unverzüglich durch Änderung der Angaben in seiner Online-Kontoführung mitzuteilen.

7.2 Unterlässt Nutzer*in diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann Vermes, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

  1. Elektronische Mitteilungen.

8.1 Kontobezogene Informationen (z. B. Zahlungsautorisierungen, Rechnungen, Änderungen des Passwortes oder der Zahlungsart, Bestätigungs- und sonstige Mitteilungen) erhält Nutzer*in ausschließlich in elektronischer Form, zum Beispiel als E-Mails an die E-Mail-Adresse, die bei der Registrierung angegeben wurde.

8.2 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Teilnahme am Vermes-Streaming-Dienst erfolgt gemäß separater Datenschutzerklärung. Vermes verarbeitet die personenbezogenen Daten von Nutzer*in nur dann, sofern Nutzer*in dazu einwilligt. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig durch separate Einwilligungserklärung.

8.3 Vermes wird die bei Vermes verarbeiteteten Nutzer*in-Stammdaten und Einkaufsdaten von Nutzer*in zur automationsunterstützten Personalisierung von Werbe- und Marketingmaßnahmen für Vermes und zur Durchführung von Marktforschungsmaßnahmen weiterverwenden, analysieren und so neue Marketing-Profilingdaten gewinnen.

8.4 Die aus den Einkaufsdaten gewonnenen Marketing-Profilingdaten löscht Vermes nach Widerruf der Einwilligung und spätestens nach Ende des Streaming-Abonnements, je nachdem, was früher eintritt.

  1. Datenschutz

9.1 Nutzer*in stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung von Nutzer*in sowie für eigene Werbezwecke von Vermes, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zu Nutzer*in bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Nutzer*in ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

9.2 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten gesammelt wurden und haben auch die Möglichkeit die Löschung der Daten zu veranlassen. Kontakt: info@bakabu.at

9.3 Daten von Nutzer*in werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, wo dies zur Erfüllung der Bestellung unabdinglich ist. Die Vertragspartner von Vermes sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet. Mitarbeiter*in von Vermes unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

9.4 Bei Zusendungen über Leistungen und Produkte von Vermes (zB neue Publikationen, neue Streaming-Angebote ...) gilt § 107 Telekommunikationsgesetz.

9.5 Die Datenschutzbestimmungen von Vermes können Sie unter www.bakabu.at/datenschutz einsehen.

  1. Nutzung von Online-Produkten

10.1 Die Laufzeit eines Vertrags über die Nutzung des Vermes-Streaming-Dienstes im Rahmen eines Abonnements richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung. Die Laufzeit wird Nutzer*in beim Abschluss/Kauf des Abonnements angezeigt und ist für ihn jederzeit in der Online-Kontoführung des Internetangebots einsehbar.

10.2 Kündigung. Nutzer*in kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vor Ende der bei Abschluss des Vertrages erworbenen (regelmäßig einjährigen) Vertragslaufzeit den Vertrag kündigen. Unterbleibt eine Kündigung oder erfolgt sie nicht fristgerecht, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein Jahr. Sollte Nutzer*in den Vermes-Streaming-Dienst unter Inanspruchnahme eines zeitlich limitierten Abonnement-Gutscheins (z.B. im Rahmen einer Testaktion) nutzen, tritt der Automatismus der Verlängerung nicht in Kraft.

10.3 Das Vermes-Streaming-Abonnement kann jederzeit gekündigt werden, wobei bis zum Ende des Abrechnungszeitraums weiterhin die Möglichkeit besteht, den Vermes-Streaming-Dienst zu benutzen. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Falls bei der Registrierung für das Vermes-Streaming-Abonnement ein Drittanbieter als Zahlungsart verwendet wurde, muss die Kündigung unter Umständen auch über den jeweiligen Drittanbieter erfolgen. Rechnungsinformationen im Zusammenhang mit dem Abonnement des Vermes-Streaming-Dienstes können möglicherweise auch über das Konto bei dem jeweiligen Drittanbieter eingesehen werden.

10.4 Testphase. Vermes kann für ein Online-Produkt eine begrenzte kostenfreie Testphase für den Vermes-Streaming-Dienst anbieten. Nutzer*in kann von diesem Testangebot nur einmal Gebrauch machen. Es ist Nutzer*in insbesondere untersagt, sich durch erneute Anmeldung mit geänderten Daten erneut Zugang zum Testangebot zu verschaffen.

10.5 Lizenzbedingungen. Die Nutzungsmodalitäten, insbesondere die Gruppe von Personen, die das Online-Produkt nutzen kann, sowie die Möglichkeit zur Weitergabe, Verwendung und Präsentation von Inhalten eines Online-Produkts richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung und werden ebenfalls Gegenstand des Vertrages. Kindergärten, Schulen und Institutionen dürfen nur den bei ihm/ihr beschäftigten pädagogischen MitarbeiterInnen den Zugang zu einer Lizenz ermöglichen. Ein Schulträger darf nur Schulen unter seiner Trägerschaft zur Nutzung einer Schulträgerlizenz anmelden.

10.6 Der Vermes-Streaming-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Vermes-Streaming-Dienst angehört werden, sind ausschließlich für persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während der Nutzung des Vermes-Streaming-Dienstes wird Nutzer*in ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht gewährt, um auf den Vermes-Streaming-Dienst zuzugreifen und Vermes-Inhalte anzuhören. Abgesehen davon werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche übertragen. Nutzer*in stimmt zu, den Vermes-Streaming-Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden.

10.7 Sperrung von Nutzer*in. Vermes ist berechtigt, den Zugang von Nutzer*in zu einem Online-Produkt ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Nutzer*in nicht zu dem zur Nutzung zugelassenen Kreis von Personen gehört, die Angebote missbräuchlich, insbesondere zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder unter Verletzung der Rechte Dritter, oder vertragswidrig nutzt oder eine solche Nutzung zulässt, nichtberechtigte Dritte von den Zugangsdaten, insbesondere vom Kennwort von Nutzer*in oder von anderem Nutzer*in Kenntnis erlangt haben, weil die notwendige Sorgfalt im Umgang mit diesen Daten, insbesondere die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit nicht eingehalten wurden. Vermes wird von diesem Recht nur unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Nutzer*in Gebrauch machen und diesen über die Sperrung benachrichtigen.

10.8 Nutzer*in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Vermes (z.B. Kündigungen, Sperrung) schriftlich per E-Mail an die von ihm zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse zugestellt werden können bzw. - sofern bekanntgegeben - per Post an die von ihm zuletzt mitgeteilte Anschrift.

  1. Verfügbarkeit von Online-Produkten

11.1 Die Online-Produkte von Vermes (z.B. Vermes-Streaming-Dienst) sind in der Regel vierundzwanzig Stunden am Tag verfügbar. Aufgrund von notwendigen Servicearbeiten am Informationssystem kann es jedoch zeitweise zur Nichterreichbarkeit kommen.

11.2 Über die Einstellung oder den Ersatz des Streaming-Dienstes wird Nutzer*in per E-Mail informiert.

11.3 Nutzer*in hat keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Angebote und die Inanspruchnahme aller bzw. jeder einzelnen der zusätzlichen Leistungen von Vermes (z.B. können Angebote oder Rabatte nur regional gewährt werden oder auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten sein).

  1. Haftung, Schadenersatz

12.1 Störungen des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund von Ereignissen, die Vermes nicht zu vertreten hat und die den Zugang erschweren oder unmöglich machen, lassen den Vergütungsanspruch von Vermes unberührt. Eine Haftung von Vermes wegen der Nichtverfügbarkeit in solchen Fällen ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Vermes nicht für etwaige Prozesskosten, eigene Anwaltskosten von Nutzer*in oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; Nutzer*in hat Vermes diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Das Recht von Nutzer*in zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12.2 Jegliche Schadenersatz- und/oder sonstige Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – aufgrund leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Nutzer*in und Vermes sind ausgeschlossen.

  1.  Urheberrechtshinweise

13.1 Nutzer*in nimmt zur Kenntnis, dass am Kaufgegenstand (z.B. Abschluss/Kauf des Abonnements des Vermes-Streamig-Dienstes) Rechte von Vermes und Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte bestehen. Er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand (z.B. Abschluss/Kauf des Abonnements des Vermes-Streamig-Dienstes) nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und die Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Sprachwerke und Tonträger.

13.2 Alle Inhalte auf der Website und von Vermes sind urheberrechtlich geschützt. Texte, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Jede Nutzung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ohne Zustimmung des Betreibers bzw. des Urhebers ist untersagt.

13.3 Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Vermes, Downloads und Kopien der Inhalte dieser Seite sind nicht gestattet.

13.4 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Vermes, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch Nutzer*in oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Vermes und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

13.5 Für die Nutzung von Leistungen von Vermes, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von Vermes erforderlich. Dafür stehen Vermes und Urheber*in eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

13.6 Nutzer*in erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Leistungen von Vermes setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Vermes dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt Nutzer*in bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Vermes, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

  1.  Gewährleistung

14.1 Nutzer*in hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung durch Vermes, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

14.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Vermes gemäß §933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Leistung. Nutzer*in ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

14.3 Vermes verpflichtet sich, Mängel gelieferter Waren durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Ist Nutzer*in kein*e Verbraucher*in, so hat Vermes die Wahl, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Nachlieferung geleistet wird. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann Nutzer*in Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen.

14.4 Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website befindlichen Informationen und Daten wird nicht übernommen. Vermes übernimmt weder Gewähr für ständige Verfügbarkeit, noch für die veröffentlichten Beiträge, Angebote, Dienstleistungen und Services hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionalität. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen.

14.5 Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Betreiber.

  1.  Freistellung

15.1 Nutzer*in stellt Vermes von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer*in oder sonstige Dritte gegenüber Vermes wegen Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung von Angeboten durch den betreffenden Nutzer*in oder die von diesem zugelassenen Nutzer geltend machen.

15.2 Nutzer*in übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Vermes einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Nutzer*in nicht zu vertreten ist.

  1. Online-Streitbeilegung

16.1 Gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung und § 36 VSBG richtet die Europäische Kommission eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung ein. Die Online-Plattform ist unter www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

16.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Vermes nicht verpflichtet. Bei Fragen zu diesem Thema kontaktiert Nutzer*in Vermes per E-Mail.

  1. Vertragssprache

17.1 Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

  1. Salvatorische Klausel

18.1 Änderungen und Ergänzungen eines Kaufvertrages (z.B. Abschluss/Kauf des Abonnements des Vermes-Streaming-Dienstes) bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und die Vertragspartner halten fest, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1.  Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

19.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Vermes und Nutzer*in unterliegen dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts, soweit diese nicht zwingend das Recht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Nutzer*in für anwendbar erklären. Die vorliegenden Bedingungen beschränken keine Verbraucherschutzrechte, die Ihnen gemäß den zwingenden Gesetzen in Ihrem Wohnsitzland zustehen.

19.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen als ungültig, unrechtmäßig oder nicht vollstreckbar erweisen, bleiben die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

19.3 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von Vermes.

19.4 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Vermes und Nutzer*in ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Vermes sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Vermes berechtigt, Nutzer*in an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.